Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit – aber nur für organisierte Arbeitgeber!

Ich freue mich, dass mein Beitrag „Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Verbandsmitgliedschaft – Tarifdispositives Gesetzesrecht als organisationsgebundenes Regelungsmodell“ in Heft 7 der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA 2026, S. 498–505) erschienen ist. Ich schlage eine tarifliche Öffnung des § 3 ArbZG zur Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit durch Tarifvertrag vor, die jedoch streng an die Verbandsmitgliedschaft geknüpft ist. Auf diese Weise lässt sich arbeitszeitrechtliche Flexibilisierung mit einem Anreiz zur Organisation in Arbeitgeberverbänden verbinden.

Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, den ich auf der Frühjahrssitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des BDSI – Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. halten durfte: https://lnkd.in/dk3KVN8b

Allen Interessierten wünsche ich eine anregende Lektüre!

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Stärkung der Verbandsmitgliedschaft!

Auf der Frühjahrssitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des BDSI – Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. habe ich am 05.03.2026 zu einem tarifrechtlichen Thema vorgetragen:

„Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Verbandsmitgliedschaft – Tarifdispositives Gesetzesrecht als organisationsgebundenes Regelungsmodell“

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob sich arbeitszeitrechtliche Flexibilisierung mit einem Anreiz zur Organisation in Arbeitgeberverbänden verbinden lässt. Ein möglicher Ansatz besteht darin, tarifdispositives Gesetzesrecht so auszugestalten, dass arbeitszeitrechtliche Gestaltungsspielräume – konkret: eine tarifliche Wochenhöchstarbeitszeit – nur verbandsgebundenen Arbeitgebern offenstehen. Auf diese Weise ließe sich Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung mit einer Stärkung der Tarifautonomie verbinden. Hierzu werde ich einen entsprechenden Beitrag publizieren.

Vielen Dank an Dr. Mario Mundorf, Axel Scholz, Dr. Carsten Bernoth und die anderen VertreterInnen zahlreicher deutscher Süßwarenunternehmen – u. a. Lorenz Snack-World, Ferrero und Haribo – für die Einladung und die gewinnbringende Diskussion.

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Ich freue mich sehr, dass mein Vortrag „Scheinselbstständigkeit – Reichweite und Grenzen sozialversicherungsrechtlicher Sanktionsinstrumente“, den ich im vergangenen Jahr 2025 auf der Zweite Junge Tagung Sozialrecht beim GKV-Spitzenverband in Berlin gehalten habe, nun als Beitrag im Tagungsband „Solidarität und Selbstverantwortung“ (Nomos Verlag) erschienen ist; OpenAccess verfügbar.

So nachvollziehbar es rechtspolitisch sein mag, den ausufernden Tatbestand der Scheinselbstständigkeit über eine Engführung der sanktionierenden Rechtsfolgen einzuhegen, so verfassungsrechtlich bedenklich erscheint die methodische Leichtfertigkeit in der Rechtsprechung des BSG. Das BSG konstruiert einen „einheitlichen Regelungskomplex und Haftungsmaßstab“ für die drei Sanktionsinstrumente bei Vorliegen von Scheinselbstständigkeit – und verlangt jeweils Vorsatz. Ein Blick in die Normtexte zeigt jedoch ein deutlich differenzierteres Bild:

- § 14 II 2 SGB IV äußert bei der Nettolohnfiktion nicht zum subjektiven Tatbestand.

- § 25 I 2 SGB IV knüpft die 30-jährige Verjährung ausdrücklich an Vorsatz.

- § 24 II SGB IV stellt beim Säumniszuschlag auf Verschulden ab.

Trotz dieser unterschiedlichen gesetzlichen Anknüpfungspunkte werden die Maßstäbe richterrechtlich vereinheitlicht. Damit wird jedenfalls bei §§ 14 II 2 und 24 II SGB IV die Wortlautgrenze überschritten. Methodisch bewegt sich die Entscheidung im Bereich der Rechtsfortbildung – ohne diese offen auszuweisen oder eine planwidrige Regelungslücke tragfähig zu begründen. Wenn faktisch eine teleologische Reduktion vorgenommen wird, bedarf es einer transparenten methodischen Herleitung.

Herzlichen Dank an Dr. Lara Wiese, Lamia Amhaouach-Lares und Dr. Ansgar Kalle für die herausragende Organisation einer äußerst gelungenen Tagung zum Sozialrecht.

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Am 02.02.2026 war ich zu Gast bei tagesschau24, moderiert von Kirsten Gerhard, anlässlich der aktuellen Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Nahverkehr.

Viel Spaß beim Reinschauen! Hier der Link: Alexander Pionteck, Professor für Wirtschafts- und Arbeitsrecht, zu den Auswirkungen des Tarifstreits im Nahverkehr | tagesschau.de

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