Einigungsstellenvorsitz
Ich übernehme die Tätigkeit als Vorsitzender von Einigungsstellen im Betriebsverfassungsrecht.
Typische Einsatzfelder (u.a.):
· Mitbestimmung bei Arbeitszeit- und Vergütungsfragen;
· Einführung und Anwendung technischer Systeme;
· Regelungen zu personellen Einzelmaßnahmen;
· Interessenausgleich und Sozialplan;
· Konflikte an der Schnittstelle von Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs- und Unionsrecht .
Die Tätigkeit ist geprägt durch rechtliche Neutralität, strukturierte Verfahrensführung und lösungsorientierte Moderation auch in komplexen Konfliktlagen.