Einigungsstellenvorsitz

Ich übernehme die Tätigkeit als Vorsitzender von Einigungsstellen im Betriebsverfassungsrecht. 

 

Typische Einsatzfelder (u.a.): 

·       Mitbestimmung bei Arbeitszeit- und Vergütungsfragen;

·       Einführung und Anwendung technischer Systeme;

·       Regelungen zu personellen Einzelmaßnahmen;

·       Interessenausgleich und Sozialplan;

·       Konflikte an der Schnittstelle von Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs- und Unionsrecht .

 

Die Tätigkeit ist geprägt durch rechtliche Neutralität, strukturierte Verfahrensführung und lösungsorientierte Moderation auch in komplexen Konfliktlagen.